FuelTool bringt Speditionen und Kraftstoff-Lieferanten im Wettbewerb zusammen. Bei erneuerbaren Kraftstoffen wie HVO100 (paraffinischer Diesel nach EN 15940) reichen wir den Nachhaltigkeitsnachweis des Lieferanten unverändert bis auf den Beschaffungsbeleg durch — im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II 2018/2001, RED III 2023/2413) und ihrer nationalen Umsetzung.
Der Inverkehrbringer/Lieferant hält diese Nachweise. In FuelTool hinterlegt der Lieferant seine ISCC-/REDcert-Zertifikatsnummer; beim Zuschlag erscheint sie automatisch auf dem Beschaffungsbeleg — audit-fähig für Zoll, Energiesteuer und Ihre Lieferkette.
Die Treibhausgasminderungsquote (§ 37a BImSchG) ist eine Pflicht der quotenverpflichteten Inverkehrbringer. Die Minderung aus HVO wird beim Inverkehrbringen angerechnet und ist beim Kraftstoffpreis in aller Regel bereits berücksichtigt — eine Doppelanrechnung ist ausgeschlossen. Anders als beim Ladestrom für E-Fahrzeuge entsteht durch das Verbrennen von HVO in der Flotte kein separater Quotenanspruch der Spedition.
FuelTool rechnet keine THG-Quote an und stellt keine Quote aus. Maßgeblich ist der Nachweis (PoS) des Inverkehrbringers. Wer die Quote vermarktet, klärt die Spedition mit ihrem Lieferanten bzw. einem Quotenhändler — wir schaffen dafür Transparenz, kein Attest.
→ Ausführliches Dossier: THG-Quote & HVO-Zertifikate 2026 (mit Quellen)
Zertifizierung und Quotenanrechnung sind reguliert und haftungsbewehrt. Indem FuelTool durchreicht statt attestiert, bleibt die Kette sauber: Ihr Lieferant bringt den belastbaren Nachweis, Sie bekommen ihn transparent auf dem Beleg, und niemand rechnet doppelt. Das ist die ehrliche — und prüfungsfeste — Variante.
Diese Seite ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Nachweise des Inverkehrbringers und die jeweils geltende Rechtslage.