gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) · Version 1.0 vom 08.07.2026 · Dokument-Prüfsumme 892d78e490cdf61e
(1) Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen Leistungen des Dienstes „Angebotspilot": die automatisierte Auswertung eingehender Frachtanfragen (E-Mails) und die Erstellung von Angebots-Entwürfen zur Freigabe durch den Verantwortlichen. Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
(2) Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags über den Dienst.
Empfang, Speicherung, Analyse und Strukturierung von E-Mail-Nachrichten und Anhängen des angebundenen Postfachs; automatisierte Erstellung von Angebots- und Rückfrage-Entwürfen; Bereitstellung im Dashboard des Verantwortlichen. Einzelheiten regelt Anlage 1.
Namen und geschäftliche Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Anschrift), Kommunikationsinhalte und -metadaten, Auftrags- und Angebotsdaten (Strecken, Ladung, Termine, Preise), Signaturdaten.
Ansprechpartner und Mitarbeiter von Kunden und Interessenten des Verantwortlichen; Mitarbeiter des Verantwortlichen; sonstige Kommunikationspartner des angebundenen Postfachs.
(1) Der Verantwortliche genehmigt die in Anlage 3 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO, allgemeine Genehmigung).
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen vor der Aufnahme oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern in Textform; der Verantwortliche kann binnen 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Im Widerspruchsfall steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht des Nutzungsvertrags zu.
(3) Verarbeitungen in Drittländern erfolgen nur bei Vorliegen geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (Angemessenheitsbeschluss inkl. EU-U.S. Data Privacy Framework oder EU-Standardvertragsklauseln).
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO. Betroffenenanfragen, die direkt beim Auftragsverarbeiter eingehen, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen in einem gängigen Format heraus, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Löschung wird auf Verlangen schriftlich bestätigt.
Der Auftragsverarbeiter weist die Einhaltung dieser Vereinbarung durch geeignete Dokumentation nach (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Der Verantwortliche kann nach angemessener Ankündigung Kontrollen durchführen oder durch beauftragte Dritte durchführen lassen; vorrangig werden vorhandene Testate und Zertifizierungen der Unterauftragsverarbeiter herangezogen.
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO sowie die Haftungsregelung des Nutzungsvertrags.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Es gilt deutsches Recht.
Anbindung des vom Verantwortlichen benannten E-Mail-Postfachs (IMAP, lesender Zugriff); automatisierte Extraktion auftragsrelevanter Angaben aus Frachtanfragen; automatisierte Erstellung von Angebots- und Rückfrage-Entwürfen; Speicherung der Vorgänge in einer dem Verantwortlichen zugeordneten, getrennten Instanz; Freigabe und Versand ausschließlich durch den Verantwortlichen.
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung / Garantie |
|---|---|---|
| Render Services, Inc., San Francisco (USA) | Hosting der Dienst-Instanzen | Rechenzentrum Frankfurt am Main (EU); Drittlandgarantie: EU-Standardvertragsklauseln |
| united-domains AG, Starnberg (DE) | E-Mail-Infrastruktur (Versand/Empfang) | Deutschland |
| Anthropic, PBC, San Francisco (USA) | Automatisierte Textanalyse und Entwurfserstellung | USA; Drittlandgarantie: EU-U.S. Data Privacy Framework / EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung der Kundendaten zum Modelltraining |
Mit dem Absenden schließen Sie diese Vereinbarung in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail mit Version und Dokument-Prüfsumme.
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